So erreichen Sie mich

Sie möchten Kontakt zur Ernährungstherapie in Osterburg aufnehmen oder haben Fragen zum Ernährungs-Check? Ich freue mich über Ihre Nachricht – ob telefonisch oder per Mail.

E-Mail

kontakt@herzwert-bauchwohl.de

Schreiben Sie mir gerne direkt – ich melde mich zeitnah zurück.

Telefon

0162 5852667

Falls ich gerade in einem Beratungsgespräch bin, sprechen Sie mir gern auf den Anrufbeantworter – ich rufe zuverlässig zurück.

Praxisstandort

Breite Straße 11

39606 Osterburg (Altmark)

Persönliche Termine finden nach Vereinbarung in meiner Praxis in Osterburg statt.

Beratungsgespräche sind auch online möglich – ganz flexibel und ortsunabhängig.

FAQ

Sie brauchen eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung. Eine Vorlage finden Sie hier. Die Notwendigkeitsbescheinigung kann auch formlos erfolgen.

Es empfiehlt sich, vor dem Erstgespräch alle organisatorischen Angelegenheiten, insbesondere die Bezuschussung durch die Krankenkassen, zu klären. Daher vergebe ich Termine für Erstgespräche meist erst nach Zusage der Krankenkasse, mindestens aber mit Vorliegen der ärztlichen Notwendigkeitsbescheinigung.

Das hängt von der aktuellen Auslastung der Praxis, der Dringlichkeit Ihres Anliegens und Ihrer Flexibilität ab. Meist sind es zwischen zwei und sechs Wochen bis zum Erstgespräch.

Am wichtigsten ist die ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung, auf der alle ernährungstherapeutisch relevanten Diagnosen vermerkt sind. Wenn Sie darüber hinaus auch aktuelle Laborwerte, Ihren Medikamentenplan und ggf. Testergebnisse (z. B. bei Unverträglichkeiten) haben, ist es für Ihre Ernährungstherapie sehr wertvoll, wenn Sie diese zum Erstgespräch mitbringen oder mir vorab zukommen lassen.

Das kommt auf Ihre Diagnose und Ihren Bedarf an. In den meisten Fällen finden fünf Termine statt. Bei bestimmten Erkrankungen, z. B. einer Fruktosemalabsorption, fühlen sich viele Patientinnen bereits nach 3-4 Terminen sicher. Bei anderen, vor allem chronischen Erkrankungen, nehmen Patientinnen über einen längeren Zeitraum regelmäßige Termine in Anspruch.

Nein, vorgefertigte Ernährungspläne sind kein Bestandteil einer fundierten Ernährungstherapie. Bei einer Ernährungstherapie geht es nicht darum, dass Sie sich drei Wochen an einen Ernährungsplan halten. Vielmehr geht es darum, Sie zu befähigen, selbst langfristig gesunde Entscheidungen zu treffen und gemeinsam einen Ernährungsplan zu entwickeln, der in Ihren Alltag passt.

Die meisten gesetzlichen Krankenkassen bezuschussen eine Ernährungstherapie. Das bedeutet, dass Sie nach Abschluss der Ernährungstherapie einen Teil der Kosten von Ihrer Krankenkasse erstattet bekommen. 

Das ist ganz unterschiedlich und hängt von der jeweiligen Krankenkasse ab. Meist werden 50-100 % der Kosten von der Krankenkasse übernommen.

Normalerweise zahlen Patientinnen die Ernährungstherapie selbst und bekommen dann einen Anteil von der Krankenkasse erstattet. Sollte Ihnen dies nicht möglich sein, bieten einige Krankenkassen die Möglichkeit einer Abtretungserklärung an. In diesen Fällen rechne ich den Anteil der Krankenkasse direkt mit der Krankenkasse ab und Sie zahlen lediglich Ihren Eigenanteil. Bitte klären Sie mit Ihrer Krankenkasse, ob für Sie diese Möglichkeit besteht.

Bei Präsenzterminen in meiner Praxis rechne ich jeden Termin einzeln per Kartenzahlung ab. Eine Barzahlung ist nicht möglich. Bei Online-Terminen bekommen Sie im Anschluss an den Termin eine Rechnung per E-Mail.

Das hängt von Ihrer Diagnose und Ihren Bedürfnissen ab. Bei Unverträglichkeiten und Verdauungsbeschwerden liegen meist 2-3 Wochen zwischen den Terminen. Bei Stoffwechselerkrankungen sind Abstände von ca. 4-6 Wochen oft sinnvoller. Wir besprechen aber immer individuell, welche Abstände für Sie am besten passen.